Rechtsanwalt Dominik Hofrichter · Arbeitsrecht · KI-Recht · Wirtschaftsrecht

Klares Recht für die Arbeitswelt von heute – und die Technologie von morgen.

Rechtsanwalt Dominik Hofrichter berät Unternehmen und Privatpersonen im Arbeitsrecht, im Recht der Künstlichen Intelligenz und im Wirtschaftsrecht – präzise, verständlich und auf Augenhöhe.

Schwerpunkt 1
Arbeitsrecht
Schwerpunkt 2
KI-Recht
Schwerpunkt 3
Wirtschaftsrecht
Die Kanzlei

Drei Rechtsgebiete, ein Anspruch: Verlässlichkeit. Wir beraten dort, wo Arbeit, Wirtschaft und Künstliche Intelligenz zusammenwachsen.

Im Betrieb, im Vertrag, im Alltag – die Grenzen zwischen Arbeitswelt, Unternehmensführung und Technologie verschwimmen. Genau an dieser Schnittstelle ist Rechtsanwalt Dominik Hofrichter zu Hause: Wir verbinden die bewährte Praxis des Arbeits- und Wirtschaftsrechts mit dem dynamischen Regulierungsrahmen der KI, von der EU-KI-Verordnung bis zum Beschäftigtendatenschutz.

Ob Kündigungsschutzklage, Vertragsverhandlung oder KI-Compliance-Strategie – Sie erhalten eine Beratung, die juristisch fundiert ist und zugleich in klarer Sprache erklärt, was zu tun ist. Ohne Fachchinesisch, ohne Umwege.

Persönlich
Ihr Mandat wird durchgehend vom Anwalt selbst betreut – vom Erstgespräch bis zum Abschluss, ohne Weiterreichung.
Verständlich
Komplexe Rechtslagen, übersetzt in klare Handlungsempfehlungen. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.
Erreichbar
Kurze Reaktionszeiten, transparente Kommunikation und Termine auch per Video – in jeder Phase Ihres Mandats.
Rechtsgebiete

Beratung dort, wo Arbeit, Wirtschaft und Technologie sich begegnen.

Drei Schwerpunkte, die in der Praxis immer häufiger ineinandergreifen – etwa beim Einsatz von KI-Systemen im Personalwesen oder bei Verträgen mit KI-Anbietern.

Schwerpunkt 1

Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber – vom Vertragsbeginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Kündigung & Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsverträge & Abfindungen
  • Arbeitsverträge: Prüfung & Gestaltung
  • Abmahnung, Zeugnis & Vergütung
  • Betriebsratsarbeit & Betriebsvereinbarungen
  • Homeoffice, Arbeitszeit & Mitbestimmung
Schwerpunkt 2

KI-Recht

Rechtssicherheit beim Einsatz und bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz – für Start-ups, Mittelstand und Konzerne.

  • EU-KI-Verordnung (AI Act): Einordnung & Compliance
  • KI im Personalwesen: Bewerbung, Monitoring, HR-Tools
  • Datenschutz & DSGVO beim KI-Einsatz
  • Urheberrecht & KI-generierte Inhalte
  • Haftungsfragen bei KI-Systemen
  • KI-Richtlinien & Verträge mit KI-Anbietern
Schwerpunkt 3

Wirtschaftsrecht

Rechtliche Begleitung für Unternehmen – von der Gründung über das Tagesgeschäft bis zur streitigen Auseinandersetzung.

  • Vertragsgestaltung & -prüfung im B2B-Bereich
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Geschäftsführerhaftung & Organpflichten
  • AGB-Erstellung & -Prüfung
  • Forderungsmanagement & Inkasso
  • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten & Prozessführung
Ihr Anwalt

Dominik Josef Hofrichter

Rechtsanwalt Dominik Josef Hofrichter berät seit Jahren an der Schnittstelle von Arbeitswelt und Digitalisierung. Im Arbeitsrecht vertritt er sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen – außergerichtlich wie vor den Arbeitsgerichten. Im KI-Recht begleitet er Organisationen bei der rechtssicheren Einführung von KI-Systemen, von der ersten Risikoanalyse bis zur fertigen Compliance-Dokumentation. Im Wirtschaftsrecht unterstützt er Unternehmen bei Vertragsgestaltung, gesellschaftsrechtlichen Fragen und streitigen Auseinandersetzungen.

SchwerpunkteArbeitsrecht · Recht der Künstlichen Intelligenz · Wirtschaftsrecht
KanzeliSalleck + Partner PartGmbB, Erlangen
So arbeiten wir

Ihr Weg zur Lösung – in drei Schritten.

Schritt 1

Erstgespräch

Sie schildern Ihr Anliegen – telefonisch, per Video oder vor Ort. Wir klären Ausgangslage, Fristen und erste Optionen.

Schritt 2

Strategie & Angebot

Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten sowie ein transparentes Honorarangebot – ohne versteckte Kosten.

Schritt 3

Umsetzung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um – verhandelnd, gestaltend oder vor Gericht – und halten Sie laufend auf dem Stand.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt auf.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags zurück. Bei laufenden Fristen (z. B. nach einer Kündigung) rufen Sie bitte direkt an.

Hinweis bei Kündigungen: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren.

* Pflichtfelder. Durch die Kontaktaufnahme kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.